Leistungen · Lohnabrechnung
Lohnabrechnung auslagern
Abrechnungen, Meldungen und Lohnsteuer-Anmeldung für Ihre Mitarbeiter. Auch bei Stundenlohn, Minijob und Tariflohn. Ab 25 € je Mitarbeiter, ohne Grundgebühr.
Das ist enthalten
- Lohn- und Gehaltsabrechnung jeden Monat
- Meldungen an Krankenkassen, Minijob-Zentrale und Berufsgenossenschaft
- Beitragsnachweise und Lohnsteuer-Anmeldung
- Lohnjournal und Buchungsliste für die Buchhaltung
- Elektronische Bescheinigungen an Arbeitsagentur und Krankenkassen
- Abrechnungen im Kundenportal, auf Wunsch mit eigenem Zugang je Mitarbeiter
- Personalfragebogen für neue Mitarbeiter online
Preis
ab 25 € je Mitarbeiter und Monat
Der Preis hängt von der Abrechnungsart ab: festes Gehalt, Minijob, Stundenlohn, Tariflohn und Zuschläge. Eine Grundgebühr gibt es nicht. Netto zuzüglich Umsatzsteuer.
So läuft die Abrechnung
Neue Mitarbeiter anmelden
Sie schicken uns den ausgefüllten Personalfragebogen aus dem Portal. Wir melden an.
Stunden und Änderungen melden
Zu einem festen Termin im Monat, abgestimmt auf die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.
Wir rechnen ab und melden
Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldung und alle Meldungen gehen fristgerecht raus.
Abrechnungen im Portal
Sie und auf Wunsch Ihre Mitarbeiter rufen die Abrechnungen ab. Die Überweisungsliste liegt bereit.
Arbeitsrechtliche Fragen wie Kündigungen oder Vertragsgestaltung klären Sie bitte mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Allgemeine Vorlagen für Stundenlisten stellen wir bereit.
Häufige Fragen zur Lohnabrechnung
Was kostet eine Lohnabrechnung je Mitarbeiter?
Ab 25 € je Mitarbeiter und Monat, je nach Abrechnungsart. Eine Grundgebühr gibt es nicht.
Rechnen Sie auch Minijobs ab?
Ja, inklusive der Meldungen an die Minijob-Zentrale.
Können meine Mitarbeiter ihre Abrechnung selbst abrufen?
Ja. Auf Wunsch bekommt jeder Mitarbeiter einen eigenen Zugang und sieht nur seine eigenen Abrechnungen.
Geht ein Wechsel mitten im Jahr?
Ja. Wir übernehmen die Werte des laufenden Jahres vom bisherigen Lohnbüro, damit Jahresmeldungen und Bescheinigungen stimmen.
Kennen Sie Tarifverträge?
Ja, besonders in der Gebäudereinigung. Lohngruppen, Branchenmindestlohn und Zuschläge rechnen wir nach dem geltenden Tarif ab.
