Digitalisierung · E-Rechnung

E-Rechnung einführen

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie auch ausstellen, ab 2028 alle. Wir stellen Ihre Abläufe rechtzeitig um.

Die Fristen für Rechnungen zwischen Unternehmen

AbWas gilt
01.01.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
bis 31.12.2026Rechnungen auf Papier oder als PDF dürfen weiter ausgestellt werden.
01.01.2027Pflicht zum Ausstellen für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr.
01.01.2028Pflicht zum Ausstellen für alle Unternehmen.

Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Gültig sind strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatkunden. Allgemeine Information, keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

So stellen wir um

  1. Bestandsaufnahme

    Wie entstehen Ihre Rechnungen heute, wie kommen Eingangsrechnungen an?

  2. Software

    Update des vorhandenen Programms oder ein passendes neues.

  3. Empfang einrichten

    Ein Postfach, das E-Rechnungen lesbar macht und in die Buchhaltung gibt.

  4. Versand testen

    Probe mit ausgewählten Kunden, dann Umstellung für alle.

Preis

Festpreis nach einer kurzen Bestandsaufnahme. Enthalten sind Softwareauswahl, Einrichtung von Empfang und Versand, Test mit Kunden und eine kurze Schulung. Netto zuzüglich Umsatzsteuer.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Brauche ich eine neue Software?

Oft nicht. Viele Rechnungsprogramme können E-Rechnungen nach einem Update. Wir prüfen das zuerst.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen gilt für sie eine Ausnahme.

Wie lese ich eine XRechnung?

Mit einem Anzeigeprogramm oder direkt in der Buchhaltungssoftware. Wir richten das so ein, dass Sie die Rechnung wie gewohnt sehen.

040 2989 6395Anfrage